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Bieti v. /
ALTER 01.01.1970 (54-jährig)
FARBE
GESCHLECHT
MWST 0.0%

Auktionsbedingungen

Auktionsbedingungen Springpferde

A. Allgemeines

Veranstalter der Versteigerung ist die „Talent Sale UG“, Auf dem Kottenflürchen 7, 56269 Dierdorf. Er verkauft die im Katalog aufgeführten Pferde im Namen der Aussteller (Vermittlungs- / Vertretergeschäft). Der Aussteller verkauft die Pferde im eigenen Namen über einen öffentlich bestellten Versteigerer. Es handelt sich um eine öffentliche Versteigerung i.S.d. § 474 I BGB. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf finden keine Anwendung. Die zur Versteigerung kommenden Pferde werden auf der Auktion im Freispringen gezeigt. Das Bieten erfolgt direkt während des Freispringens. Änderungen im Ablauf der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor. Sie werden zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

B. Versteigerung

Während der Versteigerung wird das zu verkaufende Pferd im Freispringen gezeigt. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in EURO. Es werden nur Aufgebote von mindestens 500,00€ angenommen. Das Startgebot liegt bei 8.000,00€. Zweifel über Gültigkeit des Zuschlags sind sofort geltend zu machen. Das Ausgebot kann nach Entscheidung des beauftragten Auktionators wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Dies ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterzeichnet ist. Falls der Käufer den Kaufzettel nicht vollständig ausgefüllt oder nicht ordnungsgemäß unterschreibt, kann das Pferd erneut versteigert werden. Der erste Käufer haftet dem Aussteller des Pferdes und der Talent Sale UG für einen etwaigen Mindererlös.

C. Abrechnung und Bezahlung

I. Der Rechnungsbetrag setzt sich zusammen aus dem zugeschlagenen Gebot zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (0% Privatverkauf, 10,7% Landwirt, 19% Gewerbe), sowie zzgl.  10% vom Zuschlagspreis als Auktionsgebühr zzgl. der auf die Auktionsgebühr entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Auktionskatalog wird bei jedem Auktionskandidaten hinter den Namen des Ausstellers der jeweilige Mehrwertsteuersatz ausgewiesen. Die Angabe der Umsatzsteuer erfolgt durch den Verkäufer.

Rechenbeispiel:

Zuschlagspreis

   

0 %

   

10,7 %

   

19 %

 

   

bei Privat- verkäufen

   

Verkauf durch Landwirte

   

Verkauf durch Unternehmer

 

   

10.000,00 €

   

10.000,00 €

   

10.000,00 €

zzgl. 0 %, 10,7 % 19 % MwSt.

   

0,00 €

   

1.070,00 €

   

1.900,00 €

Zwischensumme 1

   

10.000,00€

   

11.070,00€

   

11.900,00€

zzgl. 10 % Gebühren inkl. Versicherung!

   

1.000,00 €

   

1.000,00 €

   

1.000,00 €

zzgl. 19 % MwSt. auf Gebühren

   

190,00 €

   

190,00 €

   

190,00 €

vom Käufer zu zahlender Abrechnungspreis

   

11.900,00€

   

12.260,00€

   

13.090,00€

Vom Käufer zu zahlender Abrechnungspreis/Kaufpreis 11.900,00€ (bei Privatverkäufen)
12.260,00€ (Verkauf durch Landwirte) 13.090,00€ (Verkauf durch Unternehmer).

Die Bezahlung hat sofort nach Zuschlag im Auktionsbüro in bar (EURO) , mit EC- oder Kreditkarte oder per Überweisung zu erfolgen. Kosten und Zinsen, die durch die Kreditkarte entstehen, trägt der Käufer. Bei Bezahlung in Fremdwährung ist der auf unser Konto eingehende Betrag maßgebend. Dieser muss dem Abrechnungspreis in Euro entsprechen.

Käufer mit Wohnort oder Sitz im EU-Ausland zahlen die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer. Sie bekommen die Umsatzsteuer erstattet, wenn sie durch Vorlage ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Veranstalter nachweisen, dass sie das Pferd für ihr Unternehmen erwerben und unmittelbar nach Erwerb ausführen. Pferde dürfen zwischen den EU-Ländern nur transportiert werden, wenn sie von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung (Richtlinie 2009/156 EG) begleitet werden. Die Ausstellung dieser Gesundheitsbescheinigung durch den zuständigen Amtstierarzt wird von uns veranlasst, wenn der Käufer uns mind. 2 Tage vor dem geplanten Transporttermin informiert und uns einen offiziellen Transportplan zukommen lässt. Die Kosten für diese gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung wird pauschal mit 100 Euro in Rechnung gestellt. Die Kosten für den Export in ein Nicht-EU-Ausland werden dem Käufer nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Pferde bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Aussteller. Im Falle der Zahlung durch EC-,Kreditkarte oder Überweisung erfolgt der Eigentumsübergang im Zeitpunkt der vorbehaltlosen Gutschrift des Betrages auf unser Konto.

Erfolgt der Eigentumswechsel zahlungsbedingt nicht am Auktionstag, so kann der Aussteller bestimmen, dass die Pferde bis dahin auf Kosten und Risiko des Käufers in den Stallungen des Ausstellers untergebracht werden. Mangels Zahlung ist der Käufer dem Aussteller gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Eigentumsurkunde steht dem Käufer jedenfalls erst nach dem Eigentumswechsel zu.

Der Kaufvertrag wird nichtig, wenn nach Ablauf von 30 Tagen nach der Auktion das Pferd nicht bezahlt wurde. Der Käufer hat sodann keine Ansprüche gegenüber dem Aussteller. Dieser kann das Pferd nach Ablauf der 30 Tage weiter verkaufen. Der Käufer ist der Talent Sale in Höhe der Auktionsgebühren des Käufers und des Ausstellers schadensersatzpflichtig.

D. Haftung, Verjährung, Gerichtsstand

I. Der Verkäufer haftet für die nachfolgend beschriebene Beschaffenheit des Pferdes:

1) die im Katalog erfolgten Angaben zur Abstammung und zum Alter sowie bezüglich Geschlecht und Farbe. Die Kurzinformationen wurden von den Ausstellern/Züchtern gemacht oder aus den Zuchtdaten entnommen. Die Erfolge beziehen sich überwiegend auf Deutschland.

Der Aussteller übernimmt keine Haftung für die‚ Richtigkeit der Angaben.

2) die körperliche Verfassung, wie sie dokumentiert ist

Röntgenbilder wie im aktuellen Röntgenleitfaden von 2018 empfohlen:

  • Zehe vorne beiderseits (90°), Huf vorne beiderseits (90°) und Oxspring
  • Zehe hinten beidserseits (90°)
  • Sprunggelenke beiderseits (115, 45 und 0°)
  • Knie beiderseits (110 und 0°)

– im Protokoll der klinischen Untersuchung durch die Fachtierärzte der Pferdeklinik Ankum GmbH, Hof Wesselkamp 1, 49577 Ankum.

Alle Röntgenbilder und Protokolle werden auf unserer Homepage einsehbar sein.

Alle über dieses Protokoll hinausgehenden schriftlichen oder mündlichen Erklärungen des Tierarztes oder der Beauftragten des Ausstellers führen nicht zur Haftung.

  1. Der Aussteller haftet im eigenen Namen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers,
  2. es liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

Dieser Ausschluss erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung sowie den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

III. Beschaffenheitsmängel sind dem Aussteller betr. I. 1), 2) innerhalb von vier Wochen nach dem Gefahrenübergang schriftlich anzuzeigen. Für die Fristwahrung gilt das Datum des Eingangs.

IV. Der Gewährleistungsanspruch des Käufers verjährt bei Schadenersatz und bei Ansprüchen wegen Beschaffenheitsmängel gem. I. 1) und 2) drei Monate nach dem Gefahrenübergang. Diese Befristung gilt nicht, soweit Ansprüche betroffen sind, die auf Ersatz eines Körper- und Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. In solchen Fällen gilt die gesetzliche Frist.

V. Gerichtsstand

Sollte der Käufer weder einen deutschen Wohn- oder Geschäftssitz unterhalten noch deutscher Staatsangehöriger sein, so vereinbarten die Vertragsparteien für die Durchführung und die Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen materiellen und prozessualen Rechts unter Ausschluss des CISG. Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit.

Sofern es sich bei dem Verkäufer und dem Käufer um Unternehmer im Rechtssinne handelt, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Geschäftssitz des jeweiligen Ausstellers.

Soweit Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter betroffen sind, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Veranstalters vereinbart.

E. Abnahme, Gefahrübergang

I. Die Pferde werden mit Halfter übergeben.

II. Die Kosten und die Gefahr gehen in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem das Pferd nach dem Zuschlag in der Box des Auktionsstalles zur Übernahme zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn das Pferd auf Wunsch des Käufers über diesen Zeitpunkt hinaus vorerst noch im Gewahrsam des Ausstellers verbleiben soll – oder mangels Zahlung des Kaufpreises noch verbleiben muss. Hierfür werden für alle Pferde und alle Aussteller 15,00€ pro Tag berechnet nach Ende des letzten Auktionstages.

 

 

F. Versicherung

Für sämtliche zur Versteigerung kommende Pferde hat die Talent Sale bei der Vereinigten Tierversicherungs Gesellschaft a.G., Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden eine Lebensversicherung mit folgenden Konditionen vereinbart:

  1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zuschlag. Die bedingungsgemäße Wartezeit entfällt.
  2. Die versicherten Gefahren umfassen: Tod oder Nottötung infolge Krankheit, Unfall, Operation, Kastration bei Hengsten, Transport (einschl. Transportmittelunfall), Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie Diebstahl und Raub (inkl. Abschlachten in diebischer Absicht).
  3. Der Versicherungsschutz der Pferde endet nach vier Wochen. Als Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis, maximal jedoch 50.000,00€. Sollten Sie als Käufer Ihr ersteigertes Pferd höher versichern wollen, können Sie dies in unserem Auktionsbüro zu Sonderkonditionen direkt mit dem Versicherer vereinbaren. Sie tragen als Käufer dann lediglich die anfallenden Versicherungsgebühren über 50.000,00€.
  4. Die zu leistende Entschädigung beträgt  im Todesfall (Tod/Nottötung) 80 % der jeweiligen Versicherungssumme.
  5. Geltungsbereich ist die EU, Schweiz, GB, Norwegen, weltweite Transporte sind bis zum 1. Käuferstall mitversichert.

G. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann

WICHTIG!

Im Falle der Nichtdurchführbarkeit der Auktion aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (behördliches Verbot o. ä.), wird für daraus etwa entstehende Schäden, gleich welcher Art, nicht gehaftet.

Sollten keine Zuschauer während der Auktion live vor Ort sein dürfen, wird die Hybridauktion als reine Onlineauktion stattfinden.


Auktionsbedingungen Fohlen

A. Allgemeines

Veranstalter der Versteigerung ist die „Talent Sale UG“, Auf dem Kottenflürchen 7, 56269 Dierdorf. Er verkauft die im Katalog aufgeführten Fohlen im Namen der Aussteller (Vermittlungs- / Vertretergeschäft). Der Aussteller verkauft die Fohlen im eigenen Namen über einen öffentlich bestellten Versteigerer. Es handelt sich um eine öffentliche Versteigerung i.S.d. § 474 I BGB. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf finden keine Anwendung. Die zur Versteigerung kommenden Fohlen werden auf der Auktion im Freilaufen (Stute an der Hand) gezeigt. Das Bieten erfolgt direkt während des Vorführens. Änderungen im Ablauf der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor. Sie werden zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

B. Versteigerung

Während der Versteigerung wird das zu verkaufende Fohlen im Freilaufen (Stute an der Hand) gezeigt. Das Ausbieten der Fohlen erfolgt in EURO. Es werden nur Aufgebote von mindestens 250,00€ angenommen. Das Startgebot liegt bei 4.000,00€. Zweifel über Gültigkeit des Zuschlags sind sofort geltend zu machen. Das Ausgebot kann nach Entscheidung des beauftragten Auktionators wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Dies ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterzeichnet ist. Falls der Käufer den Kaufzettel nicht vollständig ausgefüllt oder nicht ordnungsgemäß unterschreibt, kann das Fohlen erneut versteigert werden. Der erste Käufer haftet dem Aussteller des Fohlens und der Talent Sale UG für einen etwaigen Mindererlös.

C. Abrechnung, Bezahlung und Eigentumsübergang

I. Der Rechnungsbetrag setzt sich zusammen aus dem zugeschlagenen Gebot zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (0% Privatverkauf, 10,7% Landwirt, 19% Gewerbe), sowie zzgl.  10% vom Zuschlagspreis als Auktionsgebühr zzgl. der auf die Auktionsgebühr entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Auktionskatalog wird bei jedem Auktionskandidaten hinter den Namen des Ausstellers der jeweilige Mehrwertsteuersatz ausgewiesen. Die Angabe der Umsatzsteuer erfolgt durch den Verkäufer.

Rechenbeispiel:

Zuschlagspreis

   

0 %

   

10,7 %

   

19 %

 

   

bei Privat- verkäufen

   

Verkauf durch Landwirte

   

Verkauf durch Unternehmer

 

   

10.000,00 €

   

10.000,00 €

   

10.000,00 €

zzgl. 0 %, 10,7 % 19 % MwSt.

   

0,00 €

   

1.070,00 €

   

1.900,00 €

Zwischensumme 1

   

10.000,00€

   

11.070,00€

   

11.900,00€

zzgl. 10 % Gebühren inkl. Versicherung!

   

1.000,00 €

   

1.000,00 €

   

1.000,00 €

zzgl. 19 % MwSt. auf Gebühren

   

190,00 €

   

190,00 €

   

190,00 €

                   

vom Käufer zu zahlender Abrechnungspreis

   

11.190,00€

   

12.260,00€

   

13.090,00€

Vom Käufer zu zahlender Abrechnungspreis/Kaufpreis 11.190,00€ (bei Privatverkäufen)
12.260,00€ (Verkauf durch Landwirte) 13.090,00€ (Verkauf durch Unternehmer).

Die Bezahlung hat sofort nach Zuschlag im Auktionsbüro in bar (EURO) , mit EC- oder Kreditkarte oder per Überweisung zu erfolgen. Kosten und Zinsen, die durch die Kreditkarte entstehen, trägt der Käufer. Bei Bezahlung in Fremdwährung ist der auf unser Konto eingehende Betrag maßgebend. Dieser muss dem Abrechnungspreis in Euro entsprechen.

Käufer mit Wohnort oder Sitz im EU-Ausland zahlen die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer. Sie bekommen die Umsatzsteuer erstattet, wenn sie durch Vorlage ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Veranstalter nachweisen, dass sie das Pferd für ihr Unternehmen erwerben und unmittelbar nach Erwerb ausführen. Pferde dürfen zwischen den EU-Ländern nur transportiert werden, wenn sie von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung (Richtlinie 2009/156 EG) begleitet werden. Die Ausstellung dieser Gesundheitsbescheinigung durch den zuständigen Amtstierarzt wird von uns veranlasst, wenn der Käufer uns mind. 2 Tage vor dem geplanten Transporttermin informiert und uns einen offiziellen Transportplan zukommen lässt. Die Kosten für diese gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung wird pauschal mit 100 Euro in Rechnung gestellt. Die Kosten für den Export in ein Nicht-EU-Ausland werden dem Käufer nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Fohlen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Ausstellers. Im Falle der Zahlung durch EC-, Kreditkarte oder Überweisung erfolgt der Eigentumsübergang im Zeitpunkt der vorbehaltlosen Gutschrift des Betrages auf unser Konto.

Erfolgt der Eigentumswechsel zahlungsbedingt nicht am Auktionstag, ist der Aussteller berechtigt, nach Ablauf der nächstfolgenden fünf Werktage das Fohlen anderweitig zu veräußern, wobei der erste Käufer für etwaigen Mindererlös haftet und auch dem Aussteller gegenüber schadenersatzpflichtig ist.

D. Abnahme und Gefahrenübergang

I. Die Abnahme der Fohlen hat durch den Käufer spätestens sechs Monate nach der Geburt des Fohlens am Wohnsitz des Ausstellers zu erfolgen. Bis zur Abnahme trägt der Aussteller die Kosten der Unterhaltung inkl. Tierarzt und Schmiedekosten. Eine spätere Abnahme kann verbindlich zwischen dem Aussteller und dem Käufer umständehalber vereinbart werden, wobei dabei ebenfalls zu vereinbarende Kosten für den Käufer entstehen. Der Abnahmetermin ist zwischen Aussteller und Käufer zu vereinbaren.

II. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass das Fohlen durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Fachtierarzt für Pferde untersucht und für abnahmefähig befunden wurde. Der Käufer soll bei der Untersuchung nach Möglichkeit anwesend sein; falls er verhindert ist, ist ihm das Ergebnis der Untersuchung umgehend durch Übersendung eines schriftlichen Attestes mitzuteilen.

III. Mit Feststellung der Abnahmefähigkeit geht die Gefahr auf den Käufer über.

  1. Sofern der Käufer das abnahmefähige Fohlen nicht umgehend beim Verkäufer abholt, hat er tägliche Unterhaltskosten nach Vereinbarung zu entrichten, maximal jedoch 15,00€ pro Tag.

E. Haftung, Verjährung, Gerichtsstand

I. Als Beschaffenheit des Fohlens sind die nachfolgenden beschriebenen Eigenschaften zwischen Käufer und Aussteller vereinbart:

1. Die im Katalog erfolgten Angaben zur Abstammung und zum Alter sowie bezüglich Geschlecht und Farbe

2. Die körperliche Verfassung, wie sie sich aus dem Protokoll der klinischen fachtierärztlichen Untersuchung ergibt. Dieses Protokoll stellt die körperliche Verfassung zum Zeitpunkt des Zuschlags dar. Das tierärztliche Protokoll kann vom Kaufinteressenten auf unserer Homepage eingesehen werden. Alle darüber hinausgehenden schriftlichen oder mündlichen Erklärungen des Tierarztes oder der Beauftragten des Veranstalters führen nicht zur Haftung.

II. Der Aussteller haftet im eigenen Namen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn

  1. es handelt sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers,
  2. es liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Dieser Ausschluss erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung sowie den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

III. Beschaffenheitsmängel sind dem Aussteller betr. I. 1), 2) innerhalb von vier Wochen nach dem Gefahrübergang schriftlich anzuzeigen. Für die Fristwahrung gilt das Datum des Eingangs.

IV. Der Gewährleistungsanspruch des Käufers verjährt bei Schadenersatz und bei Ansprüchen wegen Beschaffenheitsmängel gem. I. 1) und 2) drei Monate nach dem Gefahrübergang. Diese Befristung gilt nicht, soweit Ansprüche betroffen sind, die auf Ersatz eines Körper- und Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. In solchen Fällen gilt die gesetzliche Frist.

V. Gerichtsstand

Sollte der Käufer weder einen deutschen Wohn- oder Geschäftssitz unterhalten noch deutscher Staatsangehöriger sein, so vereinbarten die Vertragsparteien für die Durchführung und die Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen materiellen und prozessualen Rechts unter Ausschluss des CISG. Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit.

Sofern es sich bei dem Verkäufer und dem Käufer um Unternehmer im Rechtssinne handelt, vereinbarten die Parteien als Gerichtsstand den Geschäftssitz des jeweiligen Ausstellers.

Soweit Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter betroffen sind, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Veranstalters vereinbart.

F. Versicherung

Für sämtliche zur Versteigerung kommende Pferde hat die Talent Sale bei der Vereinigten Tierversicherungs Gesellschaft a.G., Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden eine Lebensversicherung mit folgenden Konditionen vereinbart:

  1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zuschlag. Die bedingungsgemäße Wartezeit entfällt.
  2. Die versicherten Gefahren umfassen: Tod oder Nottötung infolge Krankheit, Unfall, Operation, Kastration bei Hengsten, Transport (einschl. Transportmittelunfall), Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie Diebstahl und Raub (inkl. Abschlachten in diebischer Absicht).
  3. Der Versicherungsschutz der Pferde endet nach acht Wochen. Als Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis, maximal jedoch 25.000,00€. Sollten Sie als Käufer Ihr ersteigertes Pferd höher versichern wollen, können Sie dies in unserem Auktionsbüro zu Sonderkonditionen direkt mit dem Versicherer vereinbaren. Sie tragen als Käufer dann lediglich die anfallenden Versicherungsgebühren über 25.000,00€.
  4. Die zu leistende Entschädigung beträgt  im Todesfall (Tod/Nottötung) 80 % der jeweiligen Versicherungssumme.
  5. Geltungsbereich ist die EU, Schweiz, GB, Norwegen, weltweite Transporte sind bis zum 1. Käuferstall mitversichert.

 

 

 

G. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann

WICHTIG!

Im Falle der Nichtdurchführbarkeit der Auktion aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (behördliches Verbot o. ä.), wird für daraus etwa entstehende Schäden, gleich welcher Art, nicht gehaftet.

Sollten keine Zuschauer während der Auktion live vor Ort sein dürfen, wird die Hybridauktion als reine Onlineauktion stattfinden.

66 Celebration
v. Chacoon Blue / Diarado
28 Chaccolita
v. Chaccato / Light On
65 Cornetti
v. Cornettino Ask / Albatros
44 Versailles Palordet Z
v. Vigo d´Arsouilles / Curby du Seigneur
47 Cinna de la Lys
v. Colman / Contendro I
42 Up to the Sky
v. Uriko / Casall
31 Dembele
v. Diamant de Semilly / Calido
06 C´est l´Amour
v. Cornet´s Quaprice / Stakkato
19 Comme Nabab
v. Comme il Faut / Question d´Honneur
63 Chanson d´Amour
v. Chacoon Blue / Stakkato
62 Get Lucky
v. Grandorado TN / Quidams Rubin
15 Candyman
v. Conthargos / Polydor
18 Higher Love
v. Hickstead White / Cristallo I
01 Havana Schätzchen
v. Heartbeat / Catoki
36 Fascinator PJ
v. Forlee / Cassus
32 Valentina FS Z
v. Verdi / Silverstone
17 Ideales Schätzchen
v. Ideal de la Loge / Chaman
14 Caspian
v. Cahil / Calme
61 Future Edition
v. Forsyth / Clapton
51 Lexion
v. Lord Spezi Jr. / Canstakko
25 Noselli vd Watermolen
v. Carambole / Wietvot
45 No Limit
v. Numero Uno / Quidam de Revel
68 Arezzo Lime PJ
v. Arezzo VDL / Lord Pezi
26 Californication
v. Chigaru / Dallas VDL
48 Continues Boy
v. Casallco / Balou du Rouet
40 Leev Marie
v. Brantzau VDL / Dinken
53 Queen of Hearts HB
v. Comme il Faut / Nobre xx
41 Katrina
v. Karajan / Calido I
70 Starbucks
v. Szenario / Silvio I
55 Diamant Champ
v. Diamant de Semilly / Last man Standing
04 Uptown Girl
v. Uriko / Centurion
33 Zucker und Zimt
v. Zirocco Blue / Silvio
10 Corthago
v. Cornets Quaprice / Cicero
11 Quidor HB
v. Quaid / Nobre xx
07 Stolz wie Oskar
v. Stolzenberg / El Bundy
57 Crazy in Love
v. Cahil / Clarimo
60 One and Only
v. Ogano Sitte / Toulon
12 All of me
v. Avenger Z / Van Halen
16 Olympic
v. Ogano Sitte / Goldfever
08 Zina Alegra PJ
v. Zinedine / Van Gogh
30 Duchesse d´Amour
v. Diamant v Klapscheut / Stakkato
09 Can you feel it HB
v. Colman / Diatendro
43 Meghan 111 Z
v. Shadowfax 111 / Spartacus TN
69 Night Boy EB
v. Ice Breaker E.B. / Diamant de Semilly
27 Jackpot
v. Johnnie Walker VDL / Don Diablo HX
29 Quality Lady
v. Qualito / For Edition
52 Copine van´t Vossenhof
v. Casallo Z / For Fashion
49 Casca del air
v. Cascadello I / Alexis Z
54 Nanouche B
v. Tangelo van de Zuuthoeve / Carambole
101 Bieti
v. /